Priska Hinz MdB
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22.02.
2013

21.02.2013 Rede zur Neuregelung der Entflechtungsmittel

Herr Präsident, meine Damen und Herren,

die Regelung zu den Entflechtungsmitteln, die wir heute diskutieren, ist eng verbunden mit der Umsetzung des Fiskalvertrags in Deutschland. Eine Neuregelung wurde den Ländern von der Bundesregierung in den Verhandlungen fest zugesagt, aber die Bundesregierung hat nicht wie versprochen geliefert, sondern vergeblich versucht, die Länder an der Nase herumzuführen. Die Länder haben sich das zu Recht nicht bieten lassen.

Dreieinhalb Monate, nachdem wir das Gesetz zur innerstaatlichen Umsetzung des Fiskalvertrags hier im Deutschen Bundestag zum ersten Mal beschlossen haben, kommt die Bundesregierung nun endlich ihrer Zusage an die Länder nach und legt einen Vorschlag zur Regelung der sogenannten Entflechtungsmittel vor. Es ist hochgradig peinlich, dass die schwarz-gelbe Bundesregierung von den Ländern zur Einhaltung ihrer Versprechen gezwungen werden musste, indem sie die Fiskalvertragsumsetzung im Bundesrat blockiert haben. Aber Merkels Regierung hat daraus nichts gelernt. Im Januar diesen Jahres hat die Koalition das Fiskalvertragsgesetz erneut durchgedrückt, ohne die zugesagten Entflechtungsmittel zu regeln. Wieder mussten die Länder das Gesetz im Bundesrat stoppen. Ich frage Frau Merkel: Wie oft wollen Sie dieses peinliche Poker-Spiel eigentlich noch spielen?

Der Vorstoß, über den wir heute diskutieren, war offenbar auch nicht vorab mit den Ländern abgestimmt. Fest steht, dass der Bund den Ländern die Entflechtungsmittel bis 2019 zahlen sollte. Verantwortungsvolle Politik würde bedeuten, die Mittelverteilung dann auch bis dahin zu regeln, so wie es die Länder verlangen. Die geplante Regelung im vorliegenden Gesetzentwurf der Bundesregierung bezieht sich aber explizit nur auf das Jahr 2014. Was danach kommt, ist völlig unklar. Diese kurzsichtige Politik behindert die Planungssicherheit in den Ländern und untergräbt damit den eigentlich Zweck der Entflechtungsmittel, nämlich Investitionen in Bildung und Infrastruktur.

Es geht mir gar nicht darum, den Ländern mehr Geld zu geben, die Höhe der Entflechtungsmittel ist meines Erachtens völlig angemessen. Aber wir brauchen eine Regelung, die länger als zwölf Monate hält, damit diese unwürdigen Spielchen nicht jedes Jahr auf’s Neue gespielt werden und die Länder wissen, was Sache ist. Das kostet kein zusätzliches Geld, stärkt aber die Investitionsbereitschaft der Länder maßgeblich.

Wenn der Bund erhebliche öffentliche Mittel bereit stellt – wir reden für 2014 immerhin über Finanzhilfen von fast 2,6 Milliarden Euro – muss er auch dafür sorgen, dass das Geld an den richtigen Stellen ankommt. Das ist bisher leider nur unzureichend geregelt. Wir Grünen sagen ganz klar: Bei der Verwendung der Entflechtungsmittel muss der Schwerpunkt auf Investitionen in Hochschulen liegen. Das Kooperationsverbot verhindert bisher leider jede Möglichkeit zur Bildungsfinanzierung durch den Bund, den Ländern fehlt das Geld für eine angemessene Ausstattung. Nachdem der Bund sich aus der Bildungsfinanzierung zurück gezogen hat, müssen deshalb jetzt wenigstens die Entflechtungsmittel, die der Bund den Ländern als Kompensation zahlt, gezielt in den Wissenschaftsbereich investiert werden.

Darauf werden wir in den weiteren Verhandlungen drängen. Immerhin liegt jetzt endlich ein Vorschlag auf dem Tisch, das ist wenigstens schon einmal eine Diskussionsgrundlage, mit der man arbeiten kann.


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