(PLENUMSREDE) Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Lieber Kollege Bockhahn, es geht heute nicht um die Parlamentsbeteiligung für den ESM, den ständigen Rettungsschirm. Heute geht es ausdrücklich um die Parlamentsbeteiligung für den vorläufigen Rettungsschirm, die EFSF. Ich finde, das muss man auseinanderhalten.
(Steffen Bockhahn [DIE LINKE]: Das habe ich getan!)
Zu dem anderen Gesetzentwurf werden wir erst noch eine Anhörung durchführen.
Im Lichte dieser Anhörung werden wir dann darüberPlenumsrede zum Stabilisierungsmechanismusdiskutieren, wie man eine gute Parlamentsbeteiligung hinbekommen und gleichzeitig – das ist ein Balanceakt – den ständigen Rettungsschirm funktionsfähig machen und halten kann. Das wird für uns alle eine schwierige Aufgabe, wenn wir tatsächlich an der Euro-Rettung interessiert sind.
Zum Zweiten. Die Parlamentsbeteiligung im Rahmen dieses Gesetzes hat sich – genauso wie das Gesetz – weiterentwickelt. Das muss man so sagen. Ich habe jetzt keine Lust auf das Schwarzer-Peter-Spiel, hin und her, wer hat was wann eingebracht.
Das kann draußen an den Bildschirmen sowieso niemand nachvollziehen. Ich glaube, wichtig ist, dass wir heute feststellen, dass wir das zweite Urteil des Verfassungsgerichts nicht nur umsetzen, sondern teilweise darüber hinausgehen.
Das will ich nachdrücklich festhalten. Deswegen werden wir diesem Gesetzentwurf heute zustimmen.
Die Formulierungen des Gesetzes sind klarer geworden, und die Rechte der Abgeordneten wurden gestärkt, weil jetzt weitestgehend alle Entscheidungen vom Bundestag in Gänze getroffen werden müssen. Das ist zum Beispiel hinsichtlich der Leitlinien wichtig. Ich erinnere an den Streit, den wir über die Frage der Hebelung geführt haben. Die Koalition wollte nicht, dass wir über diese Frage hier im Bundestag diskutieren und entscheiden. Letztendlich haben wir dann hier darüber diskutiert. Insofern war die Öffentlichkeit beteiligt und die Entscheidung transparent. Künftig wird es generell so sein. Das halten wir in diesem Fall für richtig.
Das Sondergremium kann nach dem Urteil des Verfassungsgerichts für die Sekundärmarktankäufe weiter bestehen. Alle anderen Aufgaben, die das Sondergremium laut dem ursprünglichen Gesetz hatte, sind jetzt auf das Plenum übertragen worden. Ich verhehle nicht, dass ich die Stellvertreterregelung für problematisch halte. Ich bin nicht sicher, ob dies insgesamt praktikabel sein wird und das Gremium jemals tagen wird. Aber wir alle lernen mit diesen Gesetzen dazu. Die Staatsschuldenkrise dauert Gott sei Dank noch nicht so lange an, dass wir schon alle parlamentarischen Erfahrungen damit hätten machen können. Wir werden sehen, ob es sich bewährt oder ob die EZB künftig auch in dieser Frage einschreiten muss. In diesem Lichte müssen wir dann noch einmal über die Aufgaben des Sondergremiums diskutieren.
Das Gleiche gilt für die Eilfälle. Die Eilfallregelung wurde nicht mehr in den Gesetzentwurf aufgenommen, weil SPD und Grüne dagegen waren, dass die Regierung entscheidet, was ein Eilfall ist, und weil wir auch nicht akzeptieren wollten – entschuldigen Sie bitte –, dass der Bundestagspräsident allein entscheidet, was ein Eilfall ist. Auch dies fanden wir unparlamentarisch.
Präsident Dr. Norbert Lammert:
Was im Übrigen, wie Sie wissen, auch nicht vorgesehen war.
(Heiterkeit)
Von daher gibt es jetzt im Gesetzentwurf keine Regelung für Eilfälle. Das heißt, das Plenum muss zusammentreten, wenn es einen Eilfall gibt, notfalls auch in der sitzungsfreien Zeit in der Sommerpause. Auch damit werden wir Erfahrungen sammeln müssen, um beurteilen zu können, ob das praktikabel ist oder ob man im Hinblick auf Eilfälle, in denen das nicht funktioniert, etwas im Gesetz ändern muss.
Wo wir als Grüne, als es um dieses Gesetz ging, leider nicht durchgedrungen sind, ist das Thema Anhörung. Eine Anhörung zu beantragen, wird auch für eine Minderheit ermöglicht. Allerdings wollten wir gerne die Regelung, dass entweder zwei Fraktionen oder 25 Prozent der Mitglieder des Haushaltsausschusses eine Anhörung beantragen können. Die Mehrheit des Hauses wollte das nicht akzeptieren. Das finden wir bedauerlich, weil das im Zweifel natürlich uns als kleinere Fraktion betreffen würde.
Aber daran wollen wir das Gesetz nicht scheitern lassen.
Sinnvoll wäre aus unserer Sicht gewesen, eine Anhörung zu diesem neuen Gesetzentwurf am 7. Mai durchzuführen, wenn auch eine Anhörung zum ESM und zum Fiskalpakt stattfindet. Aus Zeitgründen ist von der Mehrheit darauf verzichtet worden. Das finden wir wirklich nicht sinnvoll. Uns wäre es wichtig gewesen, eine Anhörung durchzuführen. Aber davon machen wir unsere Entscheidung nicht abhängig, weil wir es für sachlich gerechtfertigt halten, die starke Parlamentsbeteiligung, die im Gesetz verankert ist, jetzt zu vollziehen.
Danke schön.