Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordnete!
Gerade bei einer effektiven Tierseuchenbekämpfung brauchen wir schnelle und reibungslose Zusammenarbeit zwischen den Kreisen, aber auch mit dem jeweils zuständigen Regierungspräsidium und dem Land. Das sehen wir gerade bei der Geflügelpest. Im Landkreis Gießen mussten mehrere Tausend Puten getötet werden, weil sie sonst elendig verendet wären. Das hat der Kreis in eigener Zuständigkeit auch gut hingekriegt, in Abstimmung mit dem Regierungspräsidium. Wir haben dann noch bestimmte Erfahrungswerte hinzugesteuert. Aber im Fall eines Tierseuchenausbruchs über mehrere Kreise hinweg muss das Ganze natürlich auch reibungslos funktionieren. Weil das notwendig ist, brauchen wir diese Gesetzesänderung. Damit schaffen wir die Möglichkeit, dass durch die Fachaufsichtsbehörden Allgemeinverfügungen herausgegeben werden, die für alle Kreise gelten. Zum Beispiel, wenn die Afrikanische Schweinepest kommen sollte, was wir nicht hoffen, aber wenn es so passieren sollte, und über mehrere Kreise hinweg die Jagd stattfinden muss, dann müsste jetzt jeder Kreis eigenständig dieselbe Allgemeinverfügung machen. Künftig – nach der Gesetzesänderung – könnte das Land diese Allgemeinverfügung herausgeben, und wir hätten weniger Reibungsverluste. Deswegen halten wir den Gesetzentwurf für notwendig. Es gibt auch noch einige redaktionelle Änderungen aufgrund von Veränderungen auf EU-Ebene. Ich hoffe, dass diese Gesetzesänderung nicht umstritten ist und freue mich auf eine konstruktive Ausschussberatung.
(Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)